Waffenbehörde des Saarpfalz-Kreises

Die Waffenbehörde des Saarpfalz-Kreises ist zuständig für alle Einwohnerinnen und Einwohner die im Saarpfalz-Kreis ihren 1.Wohnsitz haben (außer Mittelstadt St. Ingbert)
Die Waffenbehörde bearbeitet sämtliche Anträge zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Zusammenhang mit einer Waffenbesitzkarte (WBK) für Jäger, Sportschützen und Erben, Waffenscheinen, Europäischen Feuerwaffenpässen (EFP), Verbringungserlaubnisse, Einfuhrerlaubnisse, Munitionserwerbsscheine, Waffenhandels- und herstellungserlaubnisse sowie Ausnahmegenehmigungen von der Alterserfordernis.

Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiter der Kreispolizeibehörde / unteren Jagdbehörde zu den aktuell geltenden Telefonzeiten (montags bis donnerstags 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr) unter der Telefonnummer 06841 104-7166 oder unter der E-Mailadresse waffenrecht@saarpfalz-kreis.de zur Verfügung.

Fischereischeine

erhalten Sie bei der Gemeinde Gersheim. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.