Einschalten der Online-Ausweis-Funktion/Setzen einer persönlichen Geheimzahl (PIN)

Der Personalausweis ist mit einem Chip, der die Online-Ausweis-Funktion beinhaltet, ausgestattet. Diese Funktion ist bei der Abholung des Personalausweises für Personen ab dem 16. Lebensjahr aktiviert. Dadurch kann man den Personalausweis auch online verwenden. Mit diesem „Online-Ausweis“ weisen Sie sich sicher im Internet aus und können Behördengänge elektronisch erledigen.
Die Nutzung der Online-Ausweis-Funktion, auch eID-Funktion genannt, ist mit einem NFC-fähigen Smartphone mit AusweisApp2 für Android oder iOS oder mit einem Laptop/PC möglich.
Sollte die Online-Ausweisfunktion an Ihrem Ausweis noch nicht eingeschaltet sein oder möchten Sie erstmalig eine eigene sechsstellige PIN setzen, so müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweis bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die mit der eingeschalteten Online-Ausweisfunktion nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit über die Sperrhotline (Tel. 116 116) diese sperren zu lassen. Hierfür wird das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt (dieser wird zugesandt, wenn der Ausweis abholbereit ist).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • persönliche Vorsprache