Fischereischein Ausstellung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen wird in der Regel im Rathaus der Wohnsitzgemeinde auf Antrag ausgestellt. Personen, die nicht im Saarland leben, können einen Antrag auch im Rathaus der Gemeinde stellen, in deren Bezirk der Fischfang ausgeübt werden soll.

Voraussetzung: bestandene Fischerprüfung

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Erstausstellung

Für das erstmalige Ausstellen ist eine persönliche Vorsprache mit Vorlage eines aktuellen Passbildes und der Urkunde über die abgelegte Fischerprüfung erforderlich.

Verlängerung

Bei einer Verlängerung ist lediglich die Vorlage des bisherigen Fischereischeines erforderlich.

Jugendfischereischein

Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines (bis zum 16. Geburtstag) ist lediglich ein Passbild erforderlich. Der Fischfang darf hierbei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers erfolgen.

Gültigkeit

  • Wahlweise für 1 oder für 5 Kalenderjahre ausgestellt, bzw. verlängert
  • Jugendfischereischein gilt nur für das Kalenderjahr (max. bis zum 16. Geburtstag)

Gebühren

  • 5,10 Euro Jugendfischereischein
  • 13,00 Euro Jahresfischereischein
  • 56,00 Euro Fünfjahresfischereischein

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischerprüfung
  • aktuelles Passbild
  • Ausweisdokument
  • Für die Ersterteilung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich