Die Hundesteuer ist eine der ältesten sogenannten Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, den Hundebestand zu beschränken.
Gemäß §3 Abs. 3 KAG sind Gemeinden verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben.
Für alle Hunde in der Gemeinde Gersheim, die nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist die Steuer zu entrichten. Es sind jedoch alle im Gebiet der Gemeinde Gersheim gehaltenen Hunde anzumelden. Für Hundehaltungen, die nicht besteuert werden, wird ein entsprechender Bescheid über die Befreiung von der Hundesteuer ausgestellt.
- Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hierfür hat jeder Halter/ jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von vier Wochen schriftlich mit dem kombinierten An- und Abmeldeformular anzumelden und zum Abschließen der Anmeldung im Rathaus die Hundesteuermarke abzuholen.
- Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt, stirbt oder der Halter aus dem Gemeindegebiet weg zieht. Der Halter hat in diesem Fall die Pflicht, den Hund bei uns mit dem kombinierten An- und Abmeldeformular abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wichtig:
Im Falle einer Abmeldung können wir erst dann einen entsprechenden Bescheid erstellen, wenn Sie das dafür vorgesehene Formular zusammen mit der dem Hund zugeordneten Hundesteuermarke einreichen. Es genügt nicht, dass der Umstand eintritt, der die Steuerpflicht beendet (z. B. Umzug oder Versterben des Tieres). Bei nicht zurück gegebenen Hundesteuermarken wird gemäß Hundesteuersatzung eine Verwaltungsgebühr fällig.
Die Hundesteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, meist zusammen mit der Grundsteuer.
Sie beträgt
- für einen Hund 80 EUR jährlich
- bei zwei Hunden für den zweiten Hund 110 EUR jährlich
- bei drei und mehr Hunden für den dritten und jeden weiteren Hund je Hund 165 EUR jährlich
- für einen gefährlichen Hund oder mehrere gefährliche Hunde je Hund das 5-fache des Betrages jährlich
Diese Beträge werden analog zur Grundsteuer an vier
Terminen im Jahr fällig.
Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30. September eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Hundesteuer ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den folgenden Jahren) jeweils zum 1. Juli in einer Summe zu zahlen ist.
Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Die Anträge sind ausschließlich schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann muss ich meinen Hund anmelden?
- Innerhalb 2 Wochen nach der Anschaffung oder zum Zuzug in die Gemeinde Gersheim
- Selbst wenn sie einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen oder der Hund aus einem Tierheim ist, gilt: Er muss innerhalb 2 Wochen nach Anschaffung angemeldet werden.
- Auch Hunde die für Wachtätigkeiten etc. angeschafft werden müssen angemeldet werden.
- Für Hunde, die von der Hundesteuer befreit werden, wird ein entsprechender Bescheid nach Eingang des Befreiungsantrages und Prüfung des Sachverhaltes erstellt.
Gibt es in Gersheim Hundesteuermarken?
Ja, seit dem 1. Januar 2022 gibt es in Gersheim Hundesteuermarken. Diese erhalten Sie nach Anmeldung durch unser Steueramt.
Warum erhalte ich eine Mahnung für die Hundesteuer?
Es gibt im Saarland kein Hundezentralregister. Daher müssen sie ihren Hund beim Umzug bei der Gemeinde Gersheim mit dem entsprechenden Formular abmelden und an ihrem neuen Wohnort anmelden.
Muss ich als Bauer / Jagdaufseher meine/n Hund anmelden?
Ja. Sie können aber einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer stellen, wenn die hierfür nötigen Befreiungstatbestände gemäß Satzung vorhanden sind.
Zu welchen Terminen muss ich die Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer wird zu den gleichen Terminen wie die Grundsteuer - 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. - fällig. Erteilen sie uns ein SEPA Lastschriftmandat, so werden die fälligen Raten von der Gemeindekasse automatisch eingezogen.