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Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
- Ausspielungen in Spielklubs und Spielcasinos und anderen Orten
- Nutzung von Spielapparaten, und Personalcomputern in Spielhallen und an anderen Orten (z.B. Gaststätten, Vereinsheimen etc.)
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
in Gaststätten und anderen Orten
mit Gewinnmöglichkeit
12 % vom Einspielergebnis
10 % vom Einspielergebnis
ohne Gewinnmöglichkeit
30,70 EUR je Gerät/Monat
15,35 EUR je Gerät/Monat
Die Steuersätze für die übrigen Veranstaltungen und Apparate entnehmen Sie bitte der Vergnügungsteuersatzung der Gemeinde Gersheim.
Es sind folgende Erklärungen vorzulegen:
- Anmeldung Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte
- Abmeldung Unterhaltungsgeräte