Infos zur Anmeldung öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel (Demonstration, Aufzug, Kundgebung).

Frist für die Anmeldung

Eine Versammlung muss spätestens 48 Stunden bevor sie bekanntgegeben wird (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), angemeldet werden.

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Nur wenn Sie uns frühzeitig über die Einzelheiten der geplanten Versammlung informieren, können wir alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig treffen.

Benötigte Angaben

  • Ort und Zeit (Beginn und Ende) der Versammlung
  • Thema der Versammlung
  • Angaben zum Veranstalter und Leiter der Versammlung (Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anschrift)
  • Erwartete Personenzahl
  • Anzahl Ordner
  • Streckenverlauf aller betroffenen Straßen und Plätze, bei einem Demonstrationszug
  • Hilfsmittel während der Versammlung/des Demonstrationszuges

Kurzfristige Anlässe/Eilversammlungen

Bei sogenannten Eilversammlungen müssen Sie die Anmeldung spätestens zeitgleich mit der Bekanntgabe bei uns oder bei der Polizei vornehmen. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Zuständige Behörde

Zuständig für die Durchführung des Versammlungsgesetzes sind im Saarland die Landkreise.

Anmeldungen richten Sie daher an:

Saarpfalz-Kreis
Fachbereich Kreispolizeibehörde
Am Forum 1
66424 Homburg

Fax: 06841/104-7239
Email: K110@saarpfalz-kreis.de

 

Weitere Infos finden Sie auch unter:

https://www.saarpfalz-kreis.de/sicherheit-ordnung/versammlungswesen