3. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HINTER DEN AUGÄRTEN, 2.  BA“ IN DER GEMEINDE GERSHEIM, ORTSTEIL NIEDERGAILBACH

 BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR  3. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES

 Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in öffentlicher Sitzung am 05.07.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ im Ortsteil Niedergailbach gefasst hat.

Anlass der Änderung ist die Aufnahme einer Festsetzung, dass Nebenanlagen auch künftig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein sollen. Des Weiteren soll eine zeichnerische Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in den angrenzenden Außenbereich verlagert bzw. an anderer Stelle kompensiert werden und so die bisherige Flächeninanspruchnahme in den Gartenbereichen, die nicht über die bisherigen Festsetzungen abgedeckt ist bzw. über den Geltungsbereich hinausgeht, den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Aus vorgenannten Gründen bedarf es der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“. Die bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden größtenteils übernommen.

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ (2007).

Der Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,4 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Aufgrund der Erweiterung in den Außenbereich bei gleichzeitiger Änderung innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches der rechtskräftigen 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ist der Bebauungsplan im Regelverfahren zu ändern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt den zu überplanenden Bereich als geplante Wohnbaufläche dar. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Gersheim, den 06.12.2022

Der Bürgermeister Michael Clivot

Lageplan Geltungsbereich