Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA, 4. Änderung“ beschlossen hat.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Umstrukturierung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes, um Nutzungskonflikten mit geplanten Umgebungsnutzungen vorzubeugen.
Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage von Gersheim, innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes „Hinter dem Kalkwerk“ und setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen, die insgesamt eine Fläche von ca. 1 ha besitzen.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen 3486/73, 3660/30, 3660/2 und 3660/45 in den Fluren 14 und 15 der Gemarkung Gersheim. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.