BEBAUUNGSPLAN „OBEN AM DORF“ IN DER GEMEINDE GERSHEIM,
ORTSTEIL WALSHEIM

 Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Walsheim aufzustellen.

Die Gemeinde Gersheim plant im Ortsteil Walsheim, angrenzend zum bestehenden Haus Sonne, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Förderschule für geistige Entwicklung sowie zusätzlicher Parkplatzflächen für Mitarbeiter.

In der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes wurden Baufenster festgesetzt, in denen vom damaligen Verein der Neubau einer Schule sowie der Anbau an das Hauptgebäude für einen Kindergarten geplant war. Diese Baumaßnahmen wurden jedoch nie umgesetzt.

Die Neue Haus Sonne gGmbH plant den Neubau der Förderschule für geistige Entwicklung, auch aufgrund der internen Betriebsabläufe, nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Bereich, sondern südlich der Erschließungsstraße „Oben am Dorf“.

Die Erschließung des Plangebietes ist, wie bisher über die Straße „Oben am Dorf“ gesichert.

Der für den Neubau vorgesehene Teilbereich des Plangebietes befindet sich aktuell im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben ist danach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes.

Zudem sollen die in der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzten, nicht mehr benötigten, Baufenster zugunsten nicht überbaubarer Flächen gestrichen werden, um so die potenziell überbaubaren Flächen im Bereich der bestehenden Einrichtung auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Darüber hinaus sollen drei angrenzend bestehende Wochenendhäuser, die in der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes als Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt wurden, zukünftig dem Haus Sonne zugeordnet werden, um im Rahmen der Realisierung des Konzeptes „Kinderdorf Walsheim“ einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden zu können.

Des Weiteren wird der Bebauungsplan auf weitere Flächen ausgedehnt, die dem Schulkomplex zuzuordnen sind.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt für das Plangebiet eine Sonderbaufläche „Jugend-Fürsorgeeinrichtung“, eine Sonderbaufläche „Ferienwohnen“ und eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht vollständig erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren teil zu ändern.

Der Bebauungsplan „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches die Bebauungspläne „Oben am Dorf, 2. Änderung“ (2006) und „Oben am Dorf, 3. Änderung“ (2013).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,6 ha. Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanvorentwurfes in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 22.04.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Sachstandsdarstellung, wird gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Gersheim (https://gersheim.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Montag:          08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:       08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch:      08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr

Freitag:           08:00 – 12:00 Uhr

Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt in das Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Gersheim (https://gersheim.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@gersheim.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gersheim, 24.03.2022                                Der Bürgermeister Michael Clivot

 

Folgende Unterlagen liegen aus:

 

Begründung

Planentwurf