Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ in der Gemeinde Gersheim

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ im regulären Verfahren nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen) gefasst.

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in Flur 10 und Flurstück 2530/1 in Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

 

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.

In seiner Sitzung am 19.03.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht – zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) – unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ inkl. Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht

vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

auf der Homepage der Gemeinde Gersheim unter https://gersheim.de/rathaus-und-service/gemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingestellt werden.

Die Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden:

https://www.uvp-verbund.de/portal/

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 während der Dienststunden (Mo-Fr 8:00 – 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer 13, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, für jedermann einsehbar aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Bauamt@gersheim.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung mit folgenden Inhalten:

Biotische Schutzgüter: Aussagen zu planungsrelevanten Arten (z.B. Feldlerche), Biotoptypen, Schutzobjekten und -gebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiet)

Schutzgüter Boden / Wasser: Aussagen zu Versieglung und Niederschlagswasser

Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu Frischluft-/ Kaltluftentstehung

Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehr, Freizeit und Erholung

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation

  • Geplante Photovoltaikanlage bei Walsheim (Gemeinde Gersheim, Saar-Pfalz-Kreis) Bericht zu den Untersuchungsergebnissen Fauna, Büro für Landschaftsökologie GbR, Hans-Jörg Flottmann & Anne Flottmann-Stoll
  • Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:

 

Stellungnahme Behörde /TÖB Thematischer Bezug
Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des SaarlandesHinweise zum Natur- und Artenschutz, Hinweis zum festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet, Auswirkungen auf das Grundwasser, Hinweise zum Bodenschutz, Hinweis zu Lichtimmissionen
LandesdenkmalamtHinweis zum Denkmalschutz aufgrund potenzieller Denkmäler im Plangebiet
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Oberste Landesbaubehörde OBB11: Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und WohnungswesenHinweis zum Vorranggebiet für Grundwasserschutz, Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung bei potenziell notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energiepositives energiepolitisches Vorhaben unter Berücksichtigung aller relevanten Belange
Saarpfalz-Kreis, Untere Bauaufsichtsbehördepotenzielle Blendwirkungen der PV-Anlage
Bürger 1potenzielle Blendwirkungen der PV-Anlage, Anregungen zur Erstellung eines Blendgutachtens

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gersheim, den 10.04.2024

Der Bürgermeister
Michael Clivot