Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 18.03.2020 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Kalkwerk, 2. BA“ beschlossen hat.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines neuen Gewerbebetriebes.

Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage von Gersheim, innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes „Hinter dem Kalkwerk“ und besitzt eine Fläche von ca. 0,36 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen 4072/11 und 3990/3 in Flur 17 der Gemarkung Gersheim. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.