BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AGRI-SOLARPARK GERSHEIM – NIEDERGAILBACH“ MIT PARALLELER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Gersheim – Niedergailbach“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Geplant ist eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.

Das ca. 45,5 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1 km östlich der Ortslage des Gersheimer Ortsteils Niedergailbach im unmittelbaren Umfeld des hier gelegenen Drehbrunner Hofs und damit in direkter Nähe der deutsch-französischen Grenze. Der vom „Sperrweg“ in Richtung Drehbrunnner Hof führende Feldwirtschaftsweg gliedert das Plangebiet in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die meist landwirtschaftlich genutzten Freiflächen im Umfeld des Drehbrunner Hofs und damit einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Auf dem großen Gräbenstück“, „Bei der Bremswiese“, „Hinten am Köpfel“, „Auf dem Ebert“, „Am Zollersgelände“ in den Fluren 7, 8, 9 und 10 der Gemarkung Niedergailbach.

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Gersheim-Niedergailbach“ lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Im Osten: durch angrenzende Waldflächen im Umfeld des „Totenkopfes“
  • Im Süden: durch angrenzende Waldflächen auf französischem Staatsgebiet
  • Im Westen: durch die mit Gehölzstrukturen und Kalk-Halbtrockenrasen bewachsenen Hänge des Naturschutzgebietes Himsklamm
  • Im Norden: durch die angrenzende Waldflächen des Naturschutzgebietes „Baumbusch bei Medelsheim“, zugleich Kernzone des Biosphärenreservates Bliesgau

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan sowie der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan „Agri-Solarpark Gersheim – Niedergailbach“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Agri-Solarpark Gersheim – Niedergailbach“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 07.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 13, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Gersheim:

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gersheim unter https://www.gersheim.de/bekanntmachungen/ zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 07.06.2024 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Eine artenschutzrechtliche Betrachtung fehlt und muss noch vorgelegt werden.
  • Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
  • Die Entwicklung der mageren Flachland-Mähwiesen sollte im Rahmen eines vegetationskundlichen Monitorings nachgesteuert werden.
  • Bei der geplanten Maßnahme M 5 „Entwicklung von mageren Flachlandmähwiesen“ sollten die Grünlandflächen gezielt durch die Übertragung von Heumulch aufgewertet werden.
  • Im Bereich des zu erhaltenden Feldgehölzes im östlichen Plangebiet sollten noch Abgrabungen zur Schaffung von Kleingewässern erfolgen.
  • Im Plangebiet ist von einer hohen standörtlichen Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens auszugehen.
  • Landesdenkmalamt
  • Im östlichen Bereich des Planungsgebiets sind römische Funde bekannt, die auf eine intensive Nutzung des Geländes in der Antike hindeuten. Deshalb sind sämtliche Erdarbeiten insbesondere in der östlichen Hälfte der Planungsfläche genehmigungspflichtig.
  • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Referat OBB 1.1
  • Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines gemäß LEP, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegten Vorranggebiets für Landwirtschaft (VL). Ein Zielabweichungsverfahren ist erforderlich.
  • Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz
  • Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines gemäß LEP, Teilabschnitt „Umwelt“, festgelegten Vorranggebiets für Landwirtschaft (VL). Ein Zielabweichungsverfahren ist erforderlich.
  • Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz – Forstbehörde
  • Im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet sich Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz (LWaldG). Dieser ist zu sichern.

 

NABU Saarland

  • Im Gebiet kommt u.a. die Heidelerche vor und – als Mittelsäuger – der Baummarder. Es gibt darüber hinaus Meldungen vom Vorkommen des Marderhundes.
  • Es sollte geprüft werden, ob speziell für den Neuntöter lineare Strukturelemente in Form von Feldgehölzen entwickelt werden. Im Umweltbericht wird auf die Mardellen im Wald als landschaftstypische Strukturen eingegangen. Wäre es im Rahmen vorliegender Planung möglich als Ausgleichsmaßnahmen auch ein Kleingewässer zu entwickeln / anzulegen, das die Funktion einer Feldmardelle übernimmt.

Biosphärenzweckverband Bliesgau

  • Es ist Vorsorge zu treffen, dass die umliegenden Pflegezonen und die benachbarte Kernzone in ihrem Schutzweck nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Grenzabstände sind einzuhalten.
  • Besonderer Wert sollte bei den Kartierungen u.a. auf Vorkommen von Euphydryas aurinia gelegt werden.

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

Planzeichnung des Bebauungsplanes

Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende

Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

Umweltrelevante Angaben zum Standort

  • Bedarf an Grund und Boden
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
  • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
  • Immissionssituation
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
  • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
  • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
  • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
  • Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: sgebhart@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Der Bürgermeister
Michael Clivot