Öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ in der Gemeinde Gersheim
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ im regulären Verfahren nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen) gefasst.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann und die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Baugebietes „Photovoltaik“ ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in Flur 10 und Flurstück 2530/1 in Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
In seiner Sitzung am 19.03.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und dem Umweltbericht – zur Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) – unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplansbestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht
vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024
auf der Homepage der Gemeinde Gersheim unter https://gersheim.de/rathaus-und-service/gemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingestellt werden.
Die Planunterlagen der Teiländerung des Flächennutzungsplans können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden:
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 während der Dienststunden (Mo-Fr 8:00 – 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer 13, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, für jedermann einsehbar aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Bauamt@gersheim.de vorgebracht werden.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des FNP unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben dem Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Biotische Schutzgüter: Aussagen zu planungsrelevanten Arten (z.B. Feldlerche), Biotoptypen, Schutzobjekten und -gebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiet)
Schutzgüter Boden / Wasser: Aussagen zu Versieglung und Niederschlagswasser
Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu Frischluft-/ Kaltluftentstehung
Schutzgut Mensch: Aussagen zu Verkehr, Freizeit und Erholung
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zu Orts- und Landschaftsbild
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
Stellungnahme Behörde /TÖB | Thematischer Bezug |
Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes | Hinweis zum festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet |
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Oberste Landesbaubehörde OBB1: Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen | Hinweis zum Vorranggebiet für Grundwasserschutz, Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung bei potenziell notwendigen externen Ausgleichsmaßnahmen |
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | positives energiepolitisches Vorhaben unter Berücksichtigung aller relevanten Belange |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gersheim, den 10.04.2024
Der Bürgermeister
Michael Clivot