Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines neuen Gewerbebetriebes.

Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage von Gersheim, innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes „Hinter dem Kalkwerk“ und besitzt eine Fläche von ca. 0,36 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen 4072/11 und 3990/3 in Flur 17 der Gemarkung Gersheim. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Gersheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Kalkwerk, 2. BA“ vom 04.10.2021 bis zum 22.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bauamt, Zimmer 11, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

Planzeichnung des Bebauungsplanes
Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
– Umweltrelevante Angaben zum Standort
o Bedarf an Grund und Boden
o Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
o Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
o Abgrenzung des Untersuchungsraumes
o Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
o Immissionssituation
o Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
o Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
o Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
o Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
o Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
o Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
o Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
o Prüfung von Planungsalternativen

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und (https://gersheim.de/rathaus-und-service/gemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen) kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 22.10.2021 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Gemeinde Gersheim:

• Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
• Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
• Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
• Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
• Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06843/801-404 gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt