Entwidmung/Einziehung

eines Teils der Gemeindestraße „Kirchenstraße“ an der alten KITA in Reinheim.

Gemäß § 8 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Einziehung der Fläche mit der Flurstücks-Nr. 113/27 verfügt.

Mit der Einziehung einer Straße entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen (§ 8, Abs. 4 Saarländisches Straßengesetz).

Die Einziehung bezieht sich auf die Straßenfläche, die in der beigefügten Katasterkarte schraffiert dargestellt ist. Die Katasterkarte ist Bestandteil der Einziehungsverfügung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung ist der Widerspruch gemäß § 68 ff Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- zulässig. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim eingelegt werden.

Gersheim, 28.04.23

Der Bürgermeister:

gez.:

Michael Clivot

Gemeinde Gersheim
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