Entwidmung/Einziehung
eines Teils der Gemeindestraße „Kirchenstraße“ an der alten KITA in Reinheim.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Einziehung der Fläche mit der Flurstücks-Nr. 113/27 verfügt.
Mit der Einziehung einer Straße entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen (§ 8, Abs. 4 Saarländisches Straßengesetz).
Die Einziehung bezieht sich auf die Straßenfläche, die in der beigefügten Katasterkarte schraffiert dargestellt ist. Die Katasterkarte ist Bestandteil der Einziehungsverfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung ist der Widerspruch gemäß § 68 ff Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- zulässig. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim eingelegt werden.
Gersheim, 28.04.23
Der Bürgermeister:
gez.:
Michael Clivot