Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes sowie Entlastung des Bürgermeisters
1. Jahresabschluss der Gemeinde Gersheim zum 31.12.2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht und Entlastung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 nach § 101 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der zurzeit geltenden Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss sowie vom Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises geprüfte Bilanz zum 31.12.2020 mit Anhang und Anlagen festgestellt.
Der Gemeinderat hat hierzu folgende Beschlüsse gefasst:
- die Feststellung der Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 43.876.736,44 €
- die Feststellung der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 478.703,37 €
- die Feststellung der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Endbestand an Finanzmittel in Höhe von 10.481,95 €
- die Feststellung des Anhangs zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
- die Feststellung des Rechenschaftsberichts zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
- auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises erstellten Prüfungsergebnisses und dem dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen
- den Ausweis in der Position Eigenkapital von „Allgemeine Rücklage“ in Höhe von 1.971.243,02 €, den festgestellten Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von – 478.703,37 und somit einen Eigenkapitalausweis in Höhe von 1.492.539,65 € zum 31.12.2020.
Bilanz zum 31.12.2020:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
EURO | EURO | |
Aktivseite | ||
1. Anlagevermögen | 41.320.338,71 | 41.334.762,53 |
2. Umlaufvermögen | 2.432.244,75 | 3. 068.493,04 |
3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 124.152,98 | 97.374,37 |
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 8.528.756,98 | |
Summe Aktiva | 43.876.736,44 | 53.029.386,92 |
Passivseite | ||
1. Eigenkapital | 1.492.539,65 | 0,00 |
2. Sonderposten | 13.136.663,67 | 13.276.841,65 |
3. Rückstellungen | 0,00 | 0,00 |
4. Verbindlichkeiten | 28.464.544,20 | 39.011.930,82 |
5. Passive Rechnungsabgrenzung | 782.988,92 | 740.614,45 |
Summe Passiva | 43.876.736,44 | 53.029.386,92 |
2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Die vorstehenden Beschlüsse des Gemeinderates Gersheim über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit nach § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Gersheim zum 31.12.2020 liegt mit seinem Anhang, seinen Anlagen, dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfbericht vom 31.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 0 68 43 – 801 – 200 bzw. hflierl@gersheim.de ist wünschenswert.
Gersheim, 29.05.2024
gez. Clivot
Michael Clivot
Bürgermeister