Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Walsheim
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Walsheim teilzuändern.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“ teilgeändert werden.
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Jugend-Fürsorgeeinrichtung“, um den Neubau einer Förderschule geistige Entwicklung planerisch vorzubereiten.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oben am Dorf, 4. Änderung und Erweiterung“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 22.04.2022, durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Sachstandsdarstellung, wird gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Gersheim (https://gersheim.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt in das Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@gersheim.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Gersheim, 24.03.2022 Der Bürgermeister Michael Clivot
Folgende Unterlagen liegen aus: