BEKANNTMACHUNG DER GENEHMIGUNG DER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER  2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „DORFMITTE GERSHEIM“

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2023 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), beschlossen.

Mit Bescheid vom 30.08.2023, Az.: OBB 11 – 1013-23/18 Be hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ wirksam.

Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ mit Begründung, Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11 während der folgenden Sprechzeiten

Sprechzeiten der Gemeinde Gersheim:

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gersheim, den 27.09.2023

Der Bürgermeister Michael Clivot