Kanalwerk Gersheim
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
2020 | 2019 | |||||
€ | € | |||||
1. | Umsatzerlöse | 1.840.860,47 | 1.799.779,47 | |||
2. | Materialaufwand | |||||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.812,53 | 937,41 | ||||
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 775.289,46 | 796.032,37 | ||||
3. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen | 459.679,46 | 461.453,31 | |||
4. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 131.320,78 | 117.721,23 | |||
5. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 422.303,65 | 443.798,85 | |||
6. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit= Jahresgewinn / -verlust | 49.454,59 | -20.163,70 | |||
Kanalwerk Gersheim
Jahresabschluss 2020
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 den Jahresabschluss 2020 wie folgt festgestellt:
– Bilanzsumme zum 31.12.2020 15.626.287,68 €
– Summe der Erträge 1.840,860,47 €
– Summe der Aufwendungen 1.791.405,88 €
– Jahresgewinn 49.454,59 €
Der Jahresgewinn von 49.454,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unserer Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt “Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von den dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage unserer Prüfungsurteils zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein treffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Saarbrücken, den 10. September 2021
Dornbach GmbH
Niederlassung Saarbücken
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Prof. Hell Theobald
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit der Jahresabschluss 2020 des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim bekannt gegeben Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 10. Dezember bis einschließlich 23. Dezember während den Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 12.
Gersheim, den 8. Dezember 2021
Der Werkleiter: Michael Clivot
Bürgermeister
Kanalwerk Gersheim
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Aktivseite | Passivseite | ||||||||||||||||
31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||||||||
€ | € | € | € | ||||||||||||||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital | ||||||||||||||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | I. | Stammkapital | 500.000,00 | 500.000,00 | ||||||||||||
1. | Geleistete Sonderbeiträge | 2.339.052,00 | 2.440.786,00 | II. | Rücklagen | ||||||||||||
2. | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 944,00 | Allgemeine Rücklagen | 117.136,38 | 117.136,38 | |||||||||||
2.339.052,00 | 2.441.730,00 | III. | Gewinn | ||||||||||||||
II. | Sachanlagen | Verlustvortrag | 85.925,67 | 106.089,37 | |||||||||||||
1. | Abwassersammlungsanlagen | 11.893.277,00 | 11.629.024,00 | Jahresgewinn/-verlust | 49.454,59 | -20.163,70 | |||||||||||
2. | Anlagen im Bau | 329.228,57 | 181.862,13 | 752.516,64 | 703.062,05 | ||||||||||||
12.222.455,57 | 11.810.886,13 | ||||||||||||||||
B. | Empfangene Ertragszuschüsse | 1.157.979,32 | 1.214.938,13 | ||||||||||||||
B. | Umlaufvermögen | ||||||||||||||||
I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | C. | Rückstellungen | ||||||||||||||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32.837,90 | 1.844,87 | 1. | Sonstige Rückstellungen | 48.537,39 | 3.500,00 | ||||||||||
2. | Forderungen an die Gemeinde | 0,00 | 11.966,35 | ||||||||||||||
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 94.736,04 | 123.393,13 | D. | Verbindlichkeiten | ||||||||||||
127.573,94 | 137.204,35 | 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.483.008,53 | 13.004.438,73 | ||||||||||||
II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 937.206,17 | 677.766,31 | 2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 175.167,56 | 99.110,49 | ||||||||||
3. | Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde | 9.078,24 | 42.537,39 | ||||||||||||||
13.667.254,33 | 13.146.086,61 | ||||||||||||||||
15.626.287,68 | 15.067.586,79 | 15.626.287,68 | 15.067.586,79 | ||||||||||||||