Kanalwerk Gersheim

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

  1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021

2020

 €

1.Umsatzerlöse

1.814.743,83

1.840.860,47

2.Sonstige betriebliche Erträge

50,00

0,00

3.Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

1.886,33

2.812,53

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

776.920,70

775.289,46

4.Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen

478.198,93

459.679,46

5.Sonstige betriebliche Aufwendungen

212.157,95

131.320,78

6.Zinserträge

71.922,67

0,00

7.Zinsen und ähnliche Aufwendungen

402.114,20

422.303,65

8.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Jahresgewinn

15.438,39

49.454,59

 

 

 

Kanalwerk Gersheim

Jahresabschluss 2021

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 den Jahresabschluss 2021 wie folgt festgestellt:

– Bilanzsumme zum 31.12.2021                15.599.767,73 €

– Summe der Erträge                                    1.886.716,50 €

– Summe der Aufwendungen                     1.871.278,11 €

– Jahresgewinn                                                  15.438,39 €

Der Jahresgewinn von 15.438,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unserer Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt “Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage unserer Prüfungsurteils zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 20212 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesspezifischen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO des Saarlandes i.V. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Saarbrücken, den 16. September 2022

Dornbach GmbH

Niederlassung Saarbücken

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Prof. Hell                                 Theobald

Wirtschaftsprüfer                 Wirtschaftsprüferin

 

Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit der Jahresabschluss 2021 des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim bekannt gegeben Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 2. Januar 2023 bis einschließlich 13. Januar 2023 während den Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 12.

Gersheim, den   14. Dezember 2022

Der Werkleiter:

Michael Clivot, Bürgermeister

 

 

 

 Kanalwerk Gersheim

Bilanz zum 31. Dezember 2021

 

Aktivseite

Passivseite

 

 31.12.2021

 31.12.2020

 31.12.2021

 31.12.2020

 

 

 

 

A.AnlagevermögenA.Eigenkapital
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 

 

I.Stammkapital

500.000,00

500.000,00

1.Geleistete Sonderbeiträge

2.237.318,00

2.339.052,00

II.Rücklagen
2.Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0,00

0,00

Allgemeine Rücklagen

117.136,38

117.136,38

2.237.318,00

2.339.052,00

III.Gewinn
II.SachanlagenVerlustvortrag

135.380,26

85.925,67

1.Abwassersammlungsanlagen

12.641.706,00

11.893.277,00

Jahresgewinn/-verlust

15.438,39

49.454,59

2.Betriebliche Geschäftsausstattung

8.901,00

0,00

2.Anlagen im Bau

19.432,22

329.228,57

767.955,03

752.516,64

12.670.043,22

12.222.455,57

B.Empfangene Ertragszuschüsse

1.114.367,99

1.157.979,32

B.Umlaufvermögen
I.Forderungen und sonstige VermögensgegenständeC.Rückstellungen
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5.045,90

32.837,90

1.Sonstige Rückstellungen

50.200,00

48.537,39

2.Forderungen an die Gemeinde

74.202,32

0,00

3.Sonstige Vermögensgegenstände

352.539,17

94.736,04

D.Verbindlichkeiten

431.787,39

127.573,94

1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

13.461.197,45

13.483.008,53

II.Guthaben bei Kreditinstituten

260.619,12

937.206,17

2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

154.141,98

175.167,56

3.Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde

51.905,28

9.078,24

13.667.244,71

13.667.254,33

     15.599.767,73 15.626.287,68     15.599.757,73 15.626.287,68