Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017, des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes sowie Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 nach § 101 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der zurzeit geltenden Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss sowie vom Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises geprüfte Bilanz zum 31.12.2017 mit Anhang und Anlagen festgestellt.

Die Beschlüsse des Gemeinderates Gersheim über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 und die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit nach § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Gersheim zum 31.12.2017 liegt mit seinem Anhang, seinen Anlagen, dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfbericht vom 15.12.2021 bis einschließlich 23.12.2021 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich aus.

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 0 68 43 – 801 – 200 bzw. hwnagel@gersheim.de erforderlich. Ein 3-G-Nachweis ist vorzulegen.