Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes sowie Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 nach § 101 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der zurzeit geltenden Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss sowie vom Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises geprüfte Bilanz zum 31.12.2018 mit Anhang und Anlagen festgestellt.

Die Beschlüsse des Gemeinderates Gersheim über den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit nach § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Gersheim zum 31.12.2018 liegt mit seinem Anhang, seinen Anlagen, dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfbericht vom 15.12.2022 bis einschließlich 23.12.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich aus.

Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 0 68 43 – 801 – 232 bzw. hflierl@gersheim.de ist wünschenswert.