Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gersheim im Bereich Neue Haus Sonne in Walsheim mit dem Ziel beschlossen, den geplanten Neubau einer Förderschule an einer anderen Stelle als ursprünglich geplant und außerhalb des Geltungsbereiches des zurzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes zu errichten. Für diese Planung ist zusätzlich die Aufstellung einer Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gersheim erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 0,25 ha und bezieht sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 299/1.

 

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Gersheim, den 09.08.2021

 

Michael Clivot, Bürgermeister

 

 

Gemeinde Gersheim
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