Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gersheim für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanes liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das Plangebiet soll als Sondergebiet „Photovoltaik“ dargestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Walsheim und grenzt an die L 201 an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in der Flur 10 und Flurstück 2530/1 in der Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Lageplan mit Geltungbereich.PV-Anlage

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gersheim, den 14.02.2023

Der Bürgermeister, Michael Clivot