Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsplan Walsheim“ im Ortsteil Walsheim teilaufzuheben. Dies wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:

In dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsplan Walsheim“ von 1966 wird am nordöstlichen Ortseingang von Walsheim (Richtung Seyweiler) zwischen Heuweg und Seyweilerstraße (L201) eine Fläche von ca. 3.350 m2 als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Fläche wurde bis heute nicht bebaut und dient weiterhin landwirtschaftlicher Nutzung. Grundsätzlich ist das Baugebiet nicht (mehr) vorgesehen, sodass der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Verkehrliche Belange wie die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs sprechen aufgrund der gelegentlich hohen Frequenz des Camping- und Schwimmareals am Ende des Heuwegs ebenso für eine Teilaufhebung.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der entsprechende Bereich des Bebauungsplans aufgehoben. Danach ist das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan erfüllt.

Künftig richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben dann nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich), sodass z.B. eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung weiter möglich ist.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3.350 m2.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird üblicherweise eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht ist üblicherweise ein gesonderter Bestandteil der Begründung. Stattdessen werden die naturschutzfachlichen Inhalte in die vorliegende Begründung integriert. Ebenso wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zur Ermittlung überschüssiger ökologischer Werteinheiten erstellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung, ist gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Gersheim (www.Gersheim.de) veröffentlicht und zur Ansicht und wird zum Herunterladen bereitgehalten.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer 11, während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo – Fr 8:00 bis 12:00 Uhr, Di 14:00 bis 17:00 Uhr, Do 14:00 bis   18:00 Uhr. Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Gersheim (www.Gersheim.de) auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@Gersheim.de vorgebracht werden.

 

Gersheim, 08.02.2022

Michael Clivot, Bürgermeister