Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses

Umlegungsverfahren „Im Brühl“ in der Gemarkung Herbitzheim

Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch werden die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis des Umlegungsverfahrens „Im Brühl“ in der Zeit vom

 

  1. August bis 16. September

 

im Rathaus der Gemeinde Gersheim (Zimmer 11 EG), während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können während dieser Zeit die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen. Die Einsichtnahme in den Teil des Bestandsverzeichnisses, der die im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen nachweist, ist nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebietes aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümerinnen und Eigentümer nach Ordnungsnummern.

In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

  1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer,
  2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Größe und Nutzungsart sowie der Lage und
  3. die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

 

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 Abs.2 Satz 2 Baugesetzbuch hiermit bekanntgemacht.

 

Saarlouis, den 02.08.2021

Der Vorsitzende
des Umlegungsausschusses

In Vertretung
(DS)
gez. Björn Degel

Gemeinde Gersheim
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