hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierfür soll nun ein Baugebiet „Photovoltaik“ festgesetzt werden. Die Fläche diente bisher der landwirtschaftlichen Nutzung.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Walsheim und grenzt an die L 201 an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in der Flur 10 und Flurstück 2530/1 in der Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne MaßstabLageplan mit Geltungbereich.PV-Anlage

Gersheim, den 14.02.2023

Der Bürgermeister, Michael Clivot