Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“, in der Gemeinde Gersheim
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ beschlossen.
In der Sitzung vom 13.12.2022 hat der Rat der Gemeinde Gersheim die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierfür soll nun ein Baugebiet „Photovoltaik“ festgesetzt werden. Die Fläche diente bisher der landwirtschaftlichen Nutzung.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Walsheim und grenzt an die L 201 an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in der Flur 10 und Flurstück 2530/1 in der Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab Lageplan Geltungsbereich ohne Maßstab
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 30.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 während der Dienststunden (Mo-Fr 8:00 – 12:00 Uhr, Di 14:00 – 17:00 Uhr, Do: 14:00 – 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer 11, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, für jedermann einsehbar aus.
Die Unterlagen können im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde Gersheim unter (www.gersheim.de/öffentliche Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@gersheim.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gersheim, den 15.05.2023
Der Bürgermeister, Michael Clivot