hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walsheim“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierfür soll nun ein Baugebiet „Photovoltaik“ festgesetzt werden. Die Fläche diente bisher der landwirtschaftlichen Nutzung.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Walsheim und grenzt an die L 201 an. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Walsheim: Flurstück 2440/1 in der Flur 10 und Flurstück 2530/1 in der Flur 11. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,2 ha.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne MaßstabLageplan mit Geltungbereich.PV-Anlage

Gersheim, den 14.02.2023

Der Bürgermeister, Michael Clivot

Gemeinde Gersheim
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.