Widmung

eines Teils der Gemeindestraße „Kirchenstraße“ an der alten KITA in Reinheim.

Gemäß § 6 Abs. 2 des Saarländischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Widmung der Fläche mit der Flurstücks-Nr. 3347/2 verfügt.

Durch die Widmung erhalten die Straßen den Charakter einer Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Saarländischen Straßengesetzes.

Die Widmung bezieht sich auf die Straßenfläche, die in der beigefügten Katasterkarte schraffiert dargestellt ist. Die Katasterkarte ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch gemäß § 68 ff Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- zulässig. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim eingelegt werden.

Gersheim, 28.04.23

 

Der Bürgermeister:

gez.:

Michael Clivot