Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises wird seine bislang ausgesprochenen Betretungsverbote auf Basis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit 16. März 2022 bundesweit gilt, aufheben. Damit zieht der Saarpfalz-Kreis die Konsequenz aus der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes, das dem Eilantrag eines Pflegers aus dem Saarpfalz-Kreis gegen das vom Gesundheitsamt ausgesprochene Betretungsverbot stattgegeben hat.
Landrat Dr. Theophil Gallo: „Der Kreis hat sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und nach eingehender Prüfung und dem Ausüben von Ermessen Betretungsverbote für Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, die keinen gültigen Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt haben, angeordnet. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sah aufgrund des nun verbesserten Lagebildes der Corona-Pandemie die Verhältnismäßigkeit des Betretungsverbotes im Falle des klagenden Pflegers nicht mehr gegeben. Auch mit dem Fachkräftemangel sowie dem bevorstehenden Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 31. Dezember dieses Jahres argumentierte das Gericht. Wir hatten es hier mit einem komplexen und auch sehr kontrovers diskutierten Thema zu tun, bei dem vielfältige Aspekte sorgfältig abzuwägen waren. Die dynamische Diskussion und die Entwicklung im Tatsächlichen erlauben dem Verwaltungsgericht diese Beurteilung. Diesen Argumenten, die auch ein Stück Rechtssicherheit bringen, werden wir folgen und alle bereits ausgesprochenen Betretungsverbote aufheben.“