Nachdem es zum Jahresbeginn erneut zu einer betriebsbedingten Schließung der Postfiliale in Gersheim gekommen war, kritisiert der Gersheimer Bürgermeister Michael Clivot die Unzuverlässigkeit der Deutschen Post AG (DPAG).

Leider kommt es sehr häufig zu betriebsbedingten Schließungen der Filiale, die von der Deutschen Post selbst betrieben wird. Nachdem das Ehepaar Bruckart ihre Postagentur vor drei Jahren aufgegeben hatte, gleicht es für die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile einem Roulette Spiel, ob die Filiale zu den kommunizierten Öffnungszeiten auch wirklich geöffnet sei oder nicht. Schon seit Eröffnung der Filiale in der Hauptstraße gab es regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung, die Bürgermeister Clivot dazu veranlasst hatten Gespräche mit der DPAG aufzunehmen. In den Gesprächen wurde zumindest zugesichert die Gemeindeverwaltung frühzeitig über Schließungen zu unterrichten, um die Bürgerinnen und Bürger informieren zu können. Nachdem dies eine gewisse Zeit funktioniert hat, findet aktuell keinerlei Kommunikation seitens der DPAG statt. Auch die Einrichtung von Zusatzdienstleistungen, wie den Aufbau einer Packstation seien nicht erfolgt. Vorschläge der Gemeindeverwaltung die Versorgung anders zu organisieren, scheiterten an der mangelnden Flexibilität des Konzerns.

Darüber hinaus ließ die Zustellzuverlässigkeit der Deutschen Post 2022 sehr zu wünschen übrig. Zahlreiche offizielle Dokumente der Gemeindeverwaltung kamen verspätet oder gar nicht an.

„Das ist für uns nicht akzeptabel. Die DPAG vernachlässigt hier ihr Kerngeschäft. Bei einem prognostizierten Rekordgewinn für 2022  von rund 8,4 Milliarden Euro, sollte die DPAG in der Lage sein eine Filiale mit kunden- und vor allem arbeitnehmer*innenfreundlichen Geschäftszeiten zu unterhalten und auch wenn reduziert, dann wenigstens durchgehend. Nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung ist die DPAG zur Unterhaltung einer Filiale gesetzlich verpflichtet. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern*innen muss es mindestens eine Filiale geben. Ab 4.000 Einwohnern*innen muss eine Filiale in zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2.000 Metern erreichbar sein. Das beschränkt sich nicht auf die reine Existenz einer Filiale. Das Postgesetz stellt fest „Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1, die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden“. “Die Qualität muss vor Ort allerdings erheblich in Frage gestellt werden“, so Bürgermeister Michael Clivot.

Die DPAG sei zwar faktisch ein privatrechtliches Unternehmen, dennoch hat das Unternehmen einen Grundversorgungsauftrag, der in der Gemeinde Gersheim nicht ausreichend erfüllt werden würde, erklärte der Rathauschef.

Der Bürgermeister fordert die DPAG auf ihren gesetzlich erteilen Auftrag endlich in der gebührenden Qualität zu erbringen, sich für weitere Möglichkeiten einer Versorgung vor Ort zu öffnen oder die Bedingungen für den Betrieb von Postagenturen erheblich zu verbessern. Die Tatsache, dass seit drei Jahren kein Interessent für den Betrieb einer solchen Agentur gefunden werden konnte, sei nämlich aus Sicht der Gemeindeverwaltung untern anderem in den unattraktiven Vergütungsbedingungen und hohen Auflagen begründet.