Als wichtiges Instrument, um den Radverkehr insbesondere in den Kommunen zu
fördern, hat das Saarland nun eine Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen (AGFK) gegründet, bei der sich 29 Kommunen verschrieben,
fahrradfreundlicher zu werden. Die Städte und Dörfer können sich so besser
vernetzten und werden beratend vom Land begleitet. Um direkt und konkret zu helfen,
teilte Mobilitätsministerin Petra Berg zudem in der Sitzung mit, dass das
Sonderprogramm Stadt und Land des Bundesverkehrsministeriums zur Steigerung der
Attraktivität des Radverkehrs mit Landesmitteln vorübergehend auf eine einhundert
Prozent Förderung aufgestockt werde.
„Mit der Aufstockung auf einhundert Prozent müssen Kommunen lediglich die
erforderlichen Grundstücke vorhalten“, sagt Ministerin Berg. „Damit greifen wir nicht
nur den Städten und Gemeinden unter die Arme, sondern setzen auch ein wichtiges
Signal zur finanziellen Förderung des kommunalen Radverkehrs zusammen mit der
neugegründeten AGFK. Der Fokus der Förderung liegt vor allem auf kurzfristig
umzusetzenden Maßnahmen, wie etwa dem Bau von Fahrradabstellanlagen sowie der
Markierung von Schutz- oder Fahrradstreifen.“
Für die Förderung stehen noch knapp 3,25 Millionen Euro Bundesmittel zur
Verfügung, die durch die Kommunen im Zeitraum 18.08.2023 bis 15.10.2023
beantragt werden können. Für die Aufstockung muss die Maßnahme bis spätestens
28.02.2024 fertigstellt, schlussgerechnet und der Verwendungsnachweis vorgelegt
sein. Das Land überbrückt die Lücke der 75 bzw. 90 Prozent Förderung des Bundes
im Zeitraum bis 15.10.
„Die AGFK Saarland setzt sich für die Stärkung des kommunalen Radverkehrs ein. Wir
werden das Radfahren in den Kommunen attraktiver machen und dafür
zusammenarbeiten. Die saarländischen Städte und Gemeinden können vom
Austausch in dem Netzwerk, das ihnen die AGFK bietet, profitieren. Zudem setzen wir
uns für einen abgestimmten Ausbau der Radinfrastruktur über Stadtgrenzen hinaus
ein“, sagt der frisch gewählte Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, der Saarbrücker
Oberbürgermeister Uwe Conradt.
Das Ministerium unterstützt die Arbeitsgemeinschaft mit jährlich 200.000 Euro und
hat zudem den Gründungsmitgliedern eine Radverkehrsbroschüre zur Verfügung
gestellt, die kurz und prägnant die Mindeststandards der StVO, VwV-StVO sowie der
Regelwerke für ausgewählte Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen,
Fahrradzone etc.) darstellt. Die Broschüre soll eine Hilfestellung bieten, mögliche
Planungsvorbehalte bei den Entscheidern vor Ort abzubauen und die Motivation für
die Einrichtung von mehr Radverkehrsanlagen fördern sowie als grundsätzliches
Nachschalgewerk dienen.
„Die Gründung als Verein und die Einrichtung einer Geschäftsstelle schaffen eine
gewisse Verbindlichkeit und Rechtsform“, sagt die Ministerin Berg. „Hierdurch können
auch die Kommunalverwaltungen bei der Radverkehrsförderung beraten, unterstützt
und letztlich entlastet werden. Mein Haus und der Landesbetrieb für Straßenbau
werden sich in den Gremien und Arbeitskreisen der AGFK aktiv miteinbringen und
unterstützen, wo wir können.“
Hintergrund:
Der konstruktive Gründungsprozess des AGFK begann bereits 2020 und wurde als
Initiative der Landesregierung im Saarland in enger Zusammenarbeit mit den
saarländischen Gemeinden, Städten, Landkreisen und dem Regionalverband sowie
dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag verwirklicht. Durch eine AGFK
entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen,
wodurch sich ein Wissenstransfer entwickelt und letztlich Synergien bestens genutzt
werden können. Der gewählte Vorstand sowie eine Geschäftsstelle leiten die
Geschicke der AGFK. Mit Gründung der AGFK Saarland gibt es nun in allen
Bundesländern eine solche Arbeitsgemeinschaft, was für den Erfolg und den
Stellenwert spricht, den diese AGFKs mittlerweile haben.