Zurückschneiden von Sträuchern, Hecken und Bäumen an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen!

Die Gemeinde Gersheim bittet auch in diesem Jahr wieder darum, dass alle Grundstücksbesitzer, Äste und Zweige, die in die Straße hineinragen oder über Gehwege hängen, zurückzuschneiden. Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um Behinderungen und Sachbeschädigungen bei Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen oder Straßenreinigungsfahrzeugen zu vermeiden. Zu einer gefährlichen Behinderung können Zweige auch für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer werden. Regen und Nässe können die Äste nach unten drücken und so eine Behinderung auslösen. Auch die Lichtkegel der Straßenlaternen sowie die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen können beeinträchtigt sein. Hecken bzw. Sträucher entlang Ihrer Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (Gartenzaun oder -mauer) reichen. Über dem Gehweg ist ein Freiraum von 2,50 m, über der Fahrbahn von 4,50 m von Zweigen und Ästen freizuhalten. Rechtsgrundlage für die Aufforderung zum verkehrssicheren Rückschnitt der Äste und Zweige ist

  • 31 Abs. 2 Saarl. Straßengesetzes vom 15.10.1977, Amtsbl. S. 969, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393).

 

Straßenreinigung

Als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks ist man zur Reinigung der Bürgersteige, Gehwege, Straßenrinnen, usw. verpflichtet. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn. Zur Säuberung gehört insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras und Wildkräutern sowie Unrat jeglicher Art. Schächte zur Straßenkanalisation oder Hydranten sind stets freizuhalten und zu säubern.