Der Winter steht vor der Tür und wir müssen bald wieder mit winterlichen Straßenverhältnissen in unserer Gemeinde rechnen. Die Räum- und Streupflicht der gemeindeeigenen Straßen und Bürgersteige obliegt nach grundsätzlich der Gemeinde. Die Gemeinde ist jedoch berechtigt, die Räum- und Streupflicht ganz oder teilweise auf die Anlieger zu übertragen. Dies hat die Gemeinde Gersheim in ihrer Straßenreinigungssatzung getan, indem sie neben der wöchentlichen Kehrpflicht auch die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen den Anliegern auferlegt hat. Seien Sie also bitte vorbereitet und denken Sie nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen an Ihre Räum- und Streupflicht.
Daneben bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge so zu parken, dass der Winterdienst mit seinen großen Räum- und Streufahrzeugen nicht behindert wird. Ganz besonders wichtig ist das strikte Freihalten sämtlicher Wendehämmer. Entlang von Straßen empfiehlt sich eine Abstimmung in der Nachbarschaft. Noch besser ist, wenn privater Parkraum genutzt werden kann.