Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die saarländischen Finanzämter Grundstücke. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.

Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert die Gemeinde Gersheim am 25.07.2022 um 18 Uhr im Kulturhaus Gersheim. Referent ist der Simon Hauck M.Sc., Steuerberater und Geschäftsführender Partner der Kanzlei Hauck & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB.

Wichtig zu wissen: Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der „neuen“ Grundsteuer berechnet und somit auch nicht auf der Veranstaltung genannt werden. Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Werte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Grundstücke die Neubewertung erfolgt ist, kann durch die Städte und Gemeinden ein neuer Hebesatz für 2025 festgesetzt werden.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie in der Steuerverwaltung der Gemeinde Gersheim, Tel. 06843-801 203 oder auf unserer Website http://www.gersheim.de/grundsteuerreform.

Achten Sie bitte auch auf weitere Hinweise im Amtsblatt.