Aufatmen beim Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises. Und dafür gibt es gute Gründe. Nach zwei Jahren der intensiven Mithilfe bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie kehrt langsam wieder ein Stück Normalität in die verschiedenen Arbeitsbereiche ein. Das bedeutet, dass sich die Mitarbeitenden, die allesamt in die Bekämpfung der Pandemie eingebunden waren und sind, nun wieder verstärkt ihren originären Aufgaben widmen können.
Dazu zählen amtsärztliche Untersuchungen, Hygieneüberwachungen, Einschulungsuntersuchungen, Gesundheitsberichte, Gutachten oder Kinder- und jugendärztliche Stellungnahmen im Kinder- und jugendärztlichen Dienst u. v. m.
„Wenngleich wir noch verhältnismäßig viel Zeit investieren, um die täglichen Fälle an Corona-Neuinfektionen zu bearbeiten, sind wir doch erleichtert, dass wir die anderen ebenso wichtigen Themen gleichbehandeln können. Personell sind wir derzeit wieder so aufgestellt, dass sich krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle im normalen Modus kompensieren lassen. Hier profitieren wir von Nachbesetzungen und Neueinstellungen im Gesundheitsamt. Dadurch sind wir nun in der Lage, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns aus anderen Fachabteilungen unterstützt haben, beispielsweise in der Registratur oder am Informationstelefon, nun guten Gewissens und mit einem riesigen Dankeschön an ihren ‚alten‘ Arbeitsplatz zu entlassen. Wir blicken zuversichtlich nach vorne und sind gut aufgestellt für den Fall, dass die Corona-Neuinfektionen erneut extrem ansteigen. Momentan sind sie ja eher im Sinkflug“, erläuterte Alexandra Schmitz, seit Dezember 2021 Verwaltungsleiterin des Gesundheitsamtes.
Mit den personellen Veränderungen im vergangenen Jahr gingen auch strukturelle einher. So wurde das Gesundheitsamt dem Geschäftsbereich „Arbeit und Soziales“ unter der Leitung von Dr. Ulrike Zawar zugeordnet, das Organisationsmanagement fällt der neuen Verwaltungsleiterin zu. Darüber hinaus gibt es eine kommissarische Koordinatorin im ärztlichen Sektor und die Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher werden in einem eigenen Bereich geführt.
Aufgrund der sehr hohen täglichen Corona-Infektionszahlen mit Rekordwerten hatte das Gesundheitsamt seine bis Anfang dieses Jahres noch praktikable Vorgehensweise bei der Fallbearbeitung geändert, um die Informationsgabe an Personen, die sich mit dem Corona-Virus infizieren, weiter gewährleisten zu können.
Es wurde fortan von einer telefonischen Ansprache der PCR-positiv getesteten Personen (Indexpersonen) abgesehen. Dafür werden ihnen – auch heute noch –postalisch Informationen zum Prozedere nach Erhalt eines positiven PCR-Testergebnisses zugestellt. Darin geht es unter anderem um die Pflicht zur Absonderung, die sich gemäß der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung geändert hat: Nach bestätigter positiver PCR-Testung sind die betroffenen Personen verpflichtet, sich selbstständig für mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Isolation beginnt in der Regel ab dem Tag der Abnahme des PCR-Tests (Tag 1).
Landrat Dr. Theophil Gallo: „Ja, jeder Einzelne von uns musste sich im Zuge der Corona-Pandemie an Regeln halten, ob sie gefielen oder nicht. Es wurde viel Frust bei den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes abgeladen. Aber auch sie mussten sich ein jedes Mal den oft kurzfristig anberaumten Veränderungen im Pandemiegeschehen annehmen. Dazu gehörte auch der an sich unnötige Versuch von außerhalb, eine zusätzliche Software zur Anwendung zu bringen, was aber den Ausfall bei der eminent wichtigen Nachverfolgung bedeutet hätte. Die Arbeitsbelastung in unserem Gesundheitsamt war über Strecken unerträglich hoch, die Mitarbeitenden mussten sehr viel tragen und auch ertragen. Ihnen und auch denjenigen aus den anderen Verwaltungsbereichen, die unterstützt haben, gebührt mein Respekt und Dank für Ihre Leistung in den vergangenen zwei Jahren. Jetzt liegen auch neue Aufgaben vor uns, denen wir uns stellen müssen.“
Zu den neuen Aufgaben zählt beispielsweise die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die am 16. März gestartet ist, und für deren Verwaltungsverfahren und Abwicklung das Gesundheitsamt als zuständige Behörde verantwortlich zeichnet. Nachdem das Meldeportal freigeschaltet wurde, können Arbeitgeber ihre Meldungen abgegeben, die dann geprüft werden. Für telefonische Anfragen wurde eigens eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Woche von Montag bis Freitag unter der Durchwahl 104-7317 erreichbar. Neu sind auch die Maßnahmen im Zuge des Ukraine-Krieges. Dazu zählen beispielsweise Ortsbegehungen von Unterkünften oder die bestmögliche Eingliederung von geflüchteten Kindern in das medizinische System, um potentiell übertragbare Erkrankungen und akut behandlungsbedürftige, (auch) nicht infektiologische Grunderkrankungen zu erkennen.