Für die Kanalgebührenabrechnung 2024 ist es erforderlich, dass der am 30. Juni 2023 vorhandene Großviehbestand
und die Personenzahl, der auf dem Grundstück wohnenden Personen, gemeldet werden. Zum Großvieh zählen Pferde
und Rindvieh ab einem Jahr.

Auszug § 4 (3) der 1. Änderungssatzung zur Kanalgebührensatzung: „Wassermengen, die nachweislich nicht in die
öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bleiben auf Antrag unberücksichtigt. Für landwirtschaftliche Betriebe
wird als nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Wassermenge ohne besonderen Antrag an der zugeführten Wassermenge abgezogen: für den am 30.06. des Erhebungszeitraumes gemeldeten und vorhandenen Großviehbestand 10 cbm / Stück / Jahr. Es sind jedoch mindestens 40 cbm / Kopf der am 30.06. des Erhebungszeitraumes
auf dem Grundstück wohnenden Personen der Berechnung der Kanalgebühr zugrunde zulegen.“

Wir benötigen den aktuellen Jahresbescheid der Tierseuchenkasse des Saarlandes.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Meldung bis spätestens 31. Juli 2024 an die Stadtwerke Bliestal GmbH,
Bliesgaustraße 13, 66440 Blieskastel. Nach diesem Termin ist ein Abzug bei der Kanalgebührenabrechnung
nicht mehr möglich.