Aktuelle Meldungen & wichtige Links

Hochwasser in Gersheim

Liebe Mitbürgerinnen & Mitbürger, 

Das Hochwasser im Mai 2024 hat unsere Gemeinde schwer getroffen. Auf dieser Seite bündeln wir alle wichtigen Hinweise, Angebote und Gesuche für die Wiederaufbauarbeiten.

Hier finden Sie Informationen zur Unterstützung und Hilfe für Betroffene, Möglichkeiten zur Beteiligung am Wiederaufbau und Kontaktmöglichkeiten für Hilfsangebote und -gesuche.

Gemeinsam wollen wir Gersheim wieder aufbauen und unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in dieser schweren Zeit zur Seite stehen.

 

Spenden für die Flutopfer brauchen keine Spendenbescheinigung

 

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen

des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Durch den Katastrophenerlass des Saarlandes vom 21.05.2024 wurde unter anderem geregelt, dass Spenden keine Spendenbescheinigung benötigen.

 

Folgende Regelung ist im Katastrophenerlass enthalten:

 

„Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31.

Dezember 2024 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes

Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen

öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien

Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen oder bis zur Einrichtung des

Sonderkontos auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt werden,

der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der

Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking). Wird die

Zuwendung über ein als Treuhandkonto geführtes Konto eines Dritten auf eines der genannten

Sonderkonten eingezahlt, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die

Buchungsbestätigung des Kreditinstituts des Zuwendenden zusammen mit einer Kopie des

Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts des Dritten (§ 50

Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).“

 

Die für den Nachweis jeweils erforderlichen Unterlagen sind vom Zuwendenden auf

Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen und im Übrigen bis zum Ablauf eines Jahres nach

Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren (§ 50 Absatz 8 der Einkommensteuer-

Durchführungsverordnung).

Warnhinweise der Verwaltung

Verhalten bei Starkregen & Hochwasser

Bevor das Hochwasser kommt:

  • Informieren Sie sich über den Wetter-Bericht und die Hochwasser-Warnungen.
  • Schalten Sie frühzeitig den Strom für die Gebäudeteile und Räume ab, die vom eindringenden Wasser gefährdet sein könnten.
  • Gehen Sie nicht in Räume, in die das Hochwasser kommen kann.
  • Bringen Sie wertvolle Sachen und elektronische Geräte in den 1. oder 2. Stock.
  • Dichten Sie mögliche Stellen ab, an denen Wasser eindringen könnte. Die Gemeinde stellt Ihnen dafür an den jeweiligen Feuergerätehäusern Sandsäcke zur Verfügung.
  • Stellen Sie Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge woanders ab, wenn das Hochwasser in die Garage oder auf den Parkplatz kommen kann.
  • Wenn Sie im eigenen Haus wohnen: Prüfen Sie, ob die Entwässerungs-Anlage und die Rückstauklappen im Keller funktionieren.
  • Sprechen Sie mit Nachbarn oder Mitbewohnern über das erwartete Hochwasser.

Wenn das Hochwasser da ist:

  • Gehen Sie nicht in den Keller und in andere Räume, in denen vielleicht Wasser ist.
  • Gehen Sie nicht auf Straßen oder Plätze, auf denen Wasser ist.
  • Verständigen Sie bei Freisetzung von gesundheits-, wasser- und umweltgefährdenden Stoffen umgehend die Feuerwehr.

Starkregen- & Hochwasserschutzkonzept

Wir brauchen darüber hinaus Ihre Mithilfe für eine Verbesserung der Hochwasservorsorge. Sollte es bei Ihnen zu Wassereinbrüchen kommen oder das Wasser besonders nah an das Wohngebäude gelangen, teilen Sie uns bitte mit zu welcher Uhrzeit dies geschehen ist. Dadurch können wir Rückschlüsse auf die Pegelstände ziehen.


Bitte eine Mail an info@gersheim.de oder telefonisch unter 06843 / 801-0

Daten des Landesamt für Unweltschutz

Aktueller Pegelstand und Vorhersage

Die rote Linie zeigt die Überflutungsgefahr, blau ist die aktuelle Lage, lila ist die berechnete Entwicklung, gepunktet stellt eine Schätzung dar.