Aufruf zum 20. Wettbewerb

Der Saarpfalz-Kreis ruft in diesem Jahr wieder zur Teilnahme am beliebten Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ auf. Für die Ausrichtung des Wettbewerbes zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz verantwortlich. Der Bewertung auf Landesebene geht jedoch zunächst eine Bewertung auf Landkreis- und Regionalverbandsebene durch sachverständige Jurys voraus. Diese bewerten die gemeldeten Häuser bei einer Besichtigung vor Ort und verwenden hierbei einen landeseinheitlichen Bewertungsbogen. Jeder Kreis kann maximal fünf Gebäude – ohne
Festlegung einer Rangfolge – für den Landesentscheid vor.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, alte Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem
ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten und damit vor einem unwiederbringlichen Verlust durch eine unsachgemäße, oft
schablonenhafte Modernisierung zu bewahren.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „In seiner nunmehr 20. Auflage handelt es sich um einen besonders wertvollen Wettbewerb, denn es geht darum, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken. Historische Bauernhäuser mit ihrer oft individuellen und besonderen Ausgestaltung liefern Zeugnis für jene Zeit, in der viele Menschen in unserer Region noch ausschließlich von der Landwirtschaft lebten. Die Pflege und der Erhalt solcher Bauernhäuser lässt sich nicht aufrechnen, Besitzerinnen und Besitzer investieren neben den finanziellen Mitteln viel Arbeit und Herzblut. Dieses Engagement soll belohnt werden.“

Es sind Preise und Anerkennungen in einer Gesamthöhe von 10000 Euro ausgesetzt.
Zugelassen werden Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. Jüngere bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser können nur dann mitmachen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob die Häuser heute noch der Landwirtschaft dienen oder nicht, spielt keine Rolle.

Berücksichtigung finden zum einen solche Gebäude, deren Äußeres sich noch in dem Zustand der Entstehungszeit befindet. Zum anderen werden auch Gebäude
berücksichtigt, welche Veränderungen oder Erweiterungen aufweisen, sofern die
betreffenden Gebäude in ihrer Grundstruktur noch erhalten sind und die durchgeführten Veränderungen bzw. Erweiterungen qualitätsvoll und in architektonischen Details angepasst vorgenommen wurden. Es werden solche Häuser in die Bewertung einbezogen, die restauriert wurden oder die durch dauernde Pflege in einem qualitätsvollen Zustand erhalten worden sind. Eine Restaurierung muss wenigstens zum Teil mit privaten Mitteln finanziert worden sein. Ein bei einem vorausgegangenen Bauernhauswettbewerb mit einem Preis ausgezeichnetes

Gebäude kann nicht erneut zu einem der nachfolgenden Wettbewerbe gemeldet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die mit einer Anerkennung oder gar nicht ausgezeichnet wurden, können wieder teilnehmen.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens bis Freitag, den 8. September, erfolgen. Für Gebäude im Saarpfalz-Kreis ist die Anmeldung zu richten an:
Saarpfalz-Kreis, „Bauernhauswettbewerb“, Kulturmanagement, Dr. Andreas Stinsky, Am Forum 1, 66424 Homburg. Auskunft wird gerne erteilt per E-Mail an andreas.stinsky@saarpfalz-kreis.de.

Weitergehende Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2023, insbesondere zu den Wettbewerbsbedingungen, Terminen und Anmeldeadressen, gibt es im Internet im Online-Themenportal „Ländliche Entwicklung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Dort kann auch die 2020 vom Ministerium neu aufgelegte „Saarländische Bauernhausfibel“ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Die Fibel bietet viele wertvolle Anregungen und Hinweise für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser.