Der Rubenheimer Rohrentalweiher erfreut sich seit Jahren einer Vielzahl an Besuchern. Dies betrifft insbesondere natürlich die wärmere Jahreszeit. Um den damit einhergehenden Verkehr zu regulieren, wurden in den vergangenen Jahren einige Bestimmungen umgesetzt.
Zuletzt war jedoch verstärkt festzustellen, dass es bei größerem Besucherstrom zu mehreren problematischen Situationen kam. Beispielsweise wurde die örtliche Beschilderung ignoriert, mobile Sperrungen zur Seite geschoben, außerhalb der erlaubten Flächen geparkt, usw. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass nutzungsberechtigte Anlieger (u.a. Landwirte, Angler) oftmals nicht zu ihren Flächen gelangen konnten oder auch Rettungsfahrzeugen im Notfall nicht an Ort und Stelle hätten durchfahren können.
In mehreren gemeinsamen Terminen wurde die Situation mit um den Rohrentalweiher mit Vertretern aus Politik (Ortsrat), ansässigen Vereinen (Angelsportverein), Anliegern (ansässiger Landwirt) und Rettungsdiensten (Feuerwehr, Polizei, DRK) diskutiert. Gemeinschaftlich wurde sich dahingehend verständigt, dass künftig kein touristischer Fahrzeugverkehr in der Naherholungsanlage selbst erlaubt wird, bzw. dessen Zufahrt wirkungsvoll verhindert werden soll.
Aus vorgenannten Gründen werden die Zufahrten daher mit fest installieren Verkehrseinrichtungen versehen, die für den Kraftfahrzeugverkehr die Zufahrt verhindern. Bei der Aufstellung der Einrichtungen werden entsprechende Durchgangsbreiten für den Fußgängerverkehr (auch mit Rollator, Kinderwagen, …) und Radverkehr belassen.
Allen nutzungsberechtigen Anlieger (Landwirte, ASV, Flächeneigentümer, Pächter, usw.) können als landwirtschaftlicher Verkehr grundsätzlich weiterhin zu Ihren Flächen fahren. Hierzu ist es erforderlich, dass sich Betroffene bei der Gemeindeverwaltung melden. Mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. über Grundeigentum) erhält man einen Schrankenschlüssel. Wichtig bei der Nutzung ist jedoch, dass die Schranke im Anschluss wieder verschlossen wird.
Besucher der Anlage können wie bisher, den großen Parkplatz zu Ende der Witterheimer Straße benutzen. Von dort aus, ist die Anlage dann zu Fuß erreichbar.
Alle Beteiligen erhoffen sich von der neuen Regelung, dass die Naherholungsanlage frei von Fahrzeugen und zusätzlichen Abgasen bleibt, die Wiesenflächen nicht mehr befahren und beparkt werden, der Fußgängerverkehr sich freier bewegen kann, sowie Anliegern und Rettungsfahrzeugen eine ungehinderte Zufahrt ermöglicht wird.