Aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) ist die Gemeinde als Friedhofsträger verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten. In diesem Rahmen obliegt ihr die Überprüfung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale. Diese Kontrolle muss einmal jährlich durchgeführt werden.

Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass an Grabmalen die Standsicherheit nicht gegeben ist, fordert die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten schriftlich auf, den Grabstein von einem Steinmetz- oder Steinbildhauerbetrieb wieder fachgerecht befestigen zu lassen.

Um den Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, der Grabmalkontrolle beizuwohnen, sind die Termine für die einzelnen Friedhöfe nachfolgend aufgeführt:

Friedhof Gersheim Montag, 24.06.2024, 08:00 bis 08:30 Uhr

Friedhof Reinheim Montag, 24.06.2024, 08:35 bis 09:05 Uhr

Friedhof Niedergailbach Montag, 24.06.2024, 09:10 bis 09:35 Uhr

Friedhof Medelsheim Montag, 24.06.2024, 09:40 bis 10:00 Uhr

Friedhof Utweiler Montag, 24.06.2024, 10:15 bis 10:30 Uhr

Friedhof Seyweiler Dienstag, 25.06.2024, 08:00 bis 08:20 Uhr

Friedhof Walsheim Dienstag, 25.06.2024, 08:25 bis 08:55 Uhr

Friedhof Rubenheim Dienstag, 25.06.2024, 09:05 bis 09:35 Uhr

Friedhof Herbitzheim Dienstag, 25.06.2024, 09:40 bis 10:05 Uhr

Friedhof Bliesdalheim Dienstag, 25.06.2024, 10:10 bis 10:30 Uhr

Gemeinde Gersheim
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