Der Direktor des Amtsgerichts Homburg hat die Gemeinde um Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023 gebeten. Die Ortsräte werden ihre Vorschläge einreichen. Daneben können sich die Bürger direkt bei der Gemeindeverwaltung unter Angabe des Namen, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Wohnanschrift als Schöffen bewerben. Für unsere Gemeinde sind mindestens 5 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Interessierte Bürger können sich schriftlich bei der Gemeinde Gersheim, Abteilung I, Rathaus, Bliesstraße 19 a oder per E-Mail: info@gersheim.de bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.

Als Schöffe können u.a. nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Wahlperiode jünger als 25 Jahre alt sind oder bis dahin das 70. Lebensjahr vollenden würden. Weitere Kriterien regeln die §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes.