Der Direktor des Amtsgerichts Homburg hat darauf hingewiesen, dass die Amtszeit des Schiedsmannes Klaus Karl Welsch am 27.03.2023 endet. Der Direktor des Amtsgerichts hat darum gebeten, rechtzeitig eine Neuwahl durchzuführen.
Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
In das Amt soll nicht berufen werden,
- wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt,
- wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Wahl der Schiedsleute bzw. Stellvertreter für fünf Jahre erfolgt durch den Gemeinderat. Interessierte Personen können sich bis zum 31.12.2022 bei der Gemeindeverwaltung Gersheim, Bliesstraße 19 A, 66453 Gersheim, schriftlich um dieses Ehrenamt bewerben.
Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte!
Kontakt: Rathaus, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim, Abteilung I – Allgemeine Verwaltung, Sicherheit und Ordnung – Herr Rebmann, Telefon 06843/801-100, E-Mail: hrebmann@gersheim.de