1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage Medelsheim“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Medelsheim

 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11.07.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage Medelsheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Im Ortsteil Medelsheim der Gemeinde Gersheim soll angrenzend zur Sporthalle und Feuerwehr eine neue Grundschule errichtet werden.

Die Kapazitätsgrenzen der bereits bestehenden Einrichtungen sind erreicht. Der bestehende Bedarf kann mit dem derzeitigen Angebot nicht mehr gedeckt werden.

Da Um- und Erweiterungsbauten an den bestehenden Einrichtungen nicht möglich sind, hat sich die Gemeinde Gersheim dazu entschlossen auf dem kommunalen Grundstück im Ortsteil Medelsheim eine neue Grundschule zu errichten. Zudem bietet die Fläche ausreichend Platz für eine spätere Erweiterung durch einen möglichen Anbau.

Da sich die v.g. Fläche im Bereich der Lothringer Straße im Eigentum der Gemeinde befindet, ist diese kurzfristig für die geplante Bebauung verfügbar.

Alternative Standorte, welche ebenfalls zeitnah verfügbar wären und über eine vergleichbare verkehrliche Anbindung verfügen sind innerhalb des Gemeindegebietes nicht vorhanden.

Sowohl die Unterbringung der benötigten Stellplätze für Mitarbeiter/innen der Schule als auch die Einrichtung eines Bring- und Abholbereiches kann – aufgrund der Grundstücksgröße – vollständig innerhalb des Plangebietes erfolgen.

Darüber hinaus sollen das bereits bestehende Feuerwehrgerätehaus und die Vereinsinfrastruktur planungsrechtlich gesichert werden.

Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig, da im rechtskräftigen Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet „Erholung, Freizeit und Sport“ festsetzt ist. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Änderung des Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,3 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB geändert.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage Medelsheim“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Sportanlage Medelsheim“ von 2002.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Sporthalle und Fläche für die Landwirtschaft dar. Somit ist die Änderung des Bebauungsplanes nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Gersheim, den 21.11.2023

Der Bürgermeister Michael Clivot

LAGEPLAN Geltungsbereich