1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HINTER DEN AUGÄRTEN, 2. BA“ IN DER GEMEINDE GERSHEIM, ORTSTEIL NIEDERGAILBACH

 Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ im Ortsteil Niedergailbach beschlossen.

Anlass der Änderung ist die Aufnahme einer Festsetzung, dass Nebenanlagen auch künftig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein sollen. Des Weiteren soll eine zeichnerische Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in den angrenzenden Außenbereich verlagert bzw. an anderer Stelle kompensiert werden und so die bisherige Flächeninanspruchnahme in den Gartenbereichen, die nicht über die bisherigen Festsetzungen abgedeckt ist bzw. über den Geltungsbereich hinausgeht, den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Aus vorgenannten Gründen bedarf es der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“.

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ (2007).

Aufgrund der Erweiterung in den Außenbereich bei gleichzeitiger Änderung innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches der rechtskräftigen 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ist der Bebauungsplan im Regelverfahren zu ändern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt den zu überplanenden Bereich als geplante Wohnbaufläche dar. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,4 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, liegt während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Bauamt, Zimmer 11, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und wird zudem

gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Gersheim (https://gersheim.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

PlanentwurfBegründung

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Gersheim (https://gersheim.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: rbolle@gersheim.de vorgebracht werden.

Gersheim, den 30.03.2023

Der Bürgermeister, Michael Clivot

 

Lageplan zur frühzeit. Beteiligung