Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Gersheim-Niedergailbach“

sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Gersheim-Niedergailbach“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim ebenfalls die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Geplant ist eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.

Das ca. 45,5 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1 km östlich der Ortslage des Gersheimer Ortsteils Niedergailbach im unmittelbaren Umfeld des hier gelegenen Drehbrunner Hofs und damit in direkter Nähe der deutsch-französischen Grenze. Der vom „Sperrweg“ in Richtung Drehbrunnner Hof führende Feldwirtschaftsweg gliedert das Plangebiet in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die meist landwirtschaftlich genutzten Freiflächen im Umfeld des Drehbrunner Hofs und damit einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Auf dem großen Gräbenstück“, „Bei der Bremswiese“, „Hinten am Köpfel“, „Auf dem Ebert“, „Am Zollersgelände“ in den Fluren 7, 8, 9 und 10 der Gemarkung Niedergailbach.

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Gersheim-Niedergailbach“ lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Im Osten: durch angrenzende Waldflächen im Umfeld des „Totenkopfes“
  • Im Süden: durch angrenzende Waldflächen auf französischem Staatsgebiet
  • Im Westen: durch die mit Gehölzstrukturen und Kalk-Halbtrockenrasen bewachsenen Hänge des Naturschutzgebietes Himsklamm
  • Im Norden: durch die angrenzende Waldflächen des Naturschutzgebietes „Baumbusch bei Medelsheim“, zugleich Kernzone des Biosphärenreservates Bliesgau

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan sowie der folgenden Abbildung zu entnehmen.

20230721_Geltungsbereich BPlan_GRS-BP-SOLNIE

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Gersheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 31.07.2023 bis zum 01.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, während der unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Sprechzeiten der Gemeinde Gersheim: 

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung (Kurzfassung für Scoping-Verfahren)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und

https://www.gersheim.de/öffentliche Bekanntmachungen/

Fahne FNP ScopingBPlan_Fahne_Vorentwurfbegründung

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 01.09.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: RBolle@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail-Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Gersheim, den 25.07.2023

Der Bürgermeister, Michael Clivot