Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung am 19.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim ebenfalls die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes.

Das ca. 0,48 ha große Plangebiet liegt zwischen den Ortschaften Herbitzheim und Rubenheim, angrenzend an die nördliche Straßenkante der L 231.

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Parzellen 1115, 1116, 1118, 1119, 1120, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1126/2, 1127, 1128 und 1129 in Flur 5 der Gemarkung Herbitzheim.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Gersheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan sowie die FNP-Teiländerung vom 15.07.2024 bis zum 09.08.2024 im Internet veröffentlicht wird sowie im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11 während der unten stehenden Sprechzeiten, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Sprechzeiten der Gemeinde Gersheim: 

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Rechtsplankonzept des Bebauungsplanes
  • Festsetzungsvorschläge des Bebauungsplans
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Biotoptypenplan

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und

https://www.gersheim.de/bekanntmachungen/

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 09.08.2024 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift l vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

 

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Der Bürgermeister:

Michael Clivot

Vorentwurf FNP

Vorentwurf BPL

Vorhabenbeschreibung

Festsetzungsvorschläge

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Biotoptypenbestandsplan