Bekanntmachung der 2. erneuten Öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ und der

Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte Gersheim“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) im Ortsteil Gersheim beschlossen. Mit den Planungsarbeiten und der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurde zunächst der Bereich „Planung und Kreisentwicklung“ des Saarpfalz-Kreises beauftragt.

Ziel der Bebauungsplan-Änderung und der parallelen FNP-Teiländerung waren zunächst:

  • Die Schaffung neuer planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Ansiedlung gewerblicher Nutzung
  • Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters.

Durch den Bereich „Planung und Kreisentwicklung“ wurden zunächst auch die folgenden Verfahrensschritte durchgeführt:

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 17.09.2018 – 19.10.2018
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 12.09.2018 – 19.10.2018
  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB: 25.02.2019 – 05.04.2019
  • Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB: 19.02.2019 – 05.04.2019
  • Erneute öffentliche Auslegung (verkürzt) gem. § 4a Abs. 3 BauGB: 18.11.2019 – 02.12.2019 (Die erneute verkürzte Auslegung wurde aufgrund der zusätzlichen Planung eines Backshops durchgeführt)

Aufgrund erneut geänderter Planungsabsichten im Bereich des nördlichen Teils des Bebauungsplanes (Ansiedlungsabsichten für ein Seniorenheim) und damit verbundener umfassender Umplanungen und Abstimmungsprozesse wurde das Planverfahren vor dem Satzungsbeschluss unterbrochen und soll nun unter den geänderten Voraussetzungen mit einer zweiten erneuten Auslegung fortgesetzt werden. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden bei der erneuten Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung berücksichtigt.

Mit den Planungsarbeiten für die Weiterführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde die ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Gerberstraße 25, 66424 Homburg beauftragt.

Das Plangebiet umfasst die Parzellen 3486/38, 3486/40, 3534, 3572/1, 3572/2, 3572/3, 3572/4, 3572/5, 3572/6, 3573 in den Fluren 14 und 15 der Gemarkung Gersheim.

Der Rat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte Gersheim“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans, gebilligt und die zweite erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung im selben Bereich vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, zu den unten- stehenden Sprechzeiten zum zweiten Mal erneut öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Gleichzeitig wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dorfmitte Gersheim“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich im Internet auf der Homepage der Gersheim (https://gersheim.de/öffFNP-Teiländerung PlanentwurfBebauungsplanentwurfBegründungUmweltrelevante Stellungnahmenentliche Bekanntmachungen) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz: Anmerkungen zum Hochwasserschutz und Altlastenverdachtsflächen
  • IHK des Saarlandes: negative Auswirkung bei Ausweitung der Verkaufsfläche
  • Biosphärenzweckverband Bliesgau: Klimaschutz und Begrünung

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung des Flächennutzungsplanes mit Legende
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zu Bebauungsplan-Änderung und FNP-Teiländerung mit folgenden Inhalten:
    • Umweltrelevante Angaben zum Standort
  • Bedarf an Grund und Boden
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
  • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
  • Immissionssituation
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
  • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
  • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
  • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
  • Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden weiterhin ausgelegt:

  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „2. Änderung Dorfmitte Gersheim“ der Gemeinde Gersheim – Geräuschimmissionen durch die umliegenden Gewerbe- und Industriegebiete sowie die Landesstraße 105 auf die geplante Seniorenpflegeeinrichtung (SGS TÜV Saar, Gutachten vom 05.08.2022)
  • Erweiterung des Penny-Marktes in der Gemeinde Gersheim – Aktualisierung des Verträglichkeitsgutachtens zur Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Erweiterung (Isoplan:marktforschung, Gutachten vom 14.01.2020)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: RBolle@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie:

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06843/801-404 gebeten.

Innerhalb des Rathauses sind Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten. Weitergehende Hinweise finden Sie jeweils tagesaktuell auf der Homepage der Gemeinde unter www.gersheim.de.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail-Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gersheim, 25.10.2022

Der Erste Beigeordnete Martin Lauer