Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA“ in Gersheim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA, 4. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Umstrukturierung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes, um Nutzungskonflikten mit geplanten Umgebungsnutzungen vorzubeugen.

Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage von Gersheim, innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes „Hinter dem Kalkwerk“ und setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen, die insgesamt eine Fläche von ca. 1 ha besitzen.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen 3486/73, 3660/30, 3660/2 und 3660/45 in den Fluren 14 und 15 der Gemarkung Gersheim. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Lageplan

Der Bebauungsplan „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA, 4. Änderung“ wurde bereits vom 27.09.2021 bis 22.10.2021 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA, 4. Änderung“ vom 29.08.2022 bis zum 30.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, während der untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Sprechzeiten der Gemeinde Gersheim:

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Hinter dem Kalkwerk, 1. BA, 4. Änderung“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gersheim (https://www.gersheim.de/öffentliche Bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.Umweltrelevante StellungnahmenPlanzeichnungBegründung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 29.08.2022 bis einschließlich zum 30.09.2022 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit Angaben zum Naturschutz (ökologischer Ausgleich ist noch festzulegen), Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz (Lage im Überschwemmungsgebiet der Blies), Bodenschutz (Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet)
  • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB 1.1 Landesplanung, Bauleitplanung: angrenzendes Vorranggebiet für Naturschutz, Festsetzung Ausschluss Einzelhandel ist anzupassen
  • Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Oberste Forstbehörde: nachrichtliche Übernahme Waldabstand
  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Hinweise zu E-Mobilität und Ladeinfrastruktur

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
  • Umweltrelevante Angaben zum Standort
    • Bedarf an Grund und Boden
    • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
    • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
    • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
    • Immissionssituation
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
    • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
    • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
    • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
    • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
    • Prüfung von Planungsalternativen

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: RBolle@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06843/801-404 gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gersheim, 17.08.2022

Hans-Jürgen Domberg, Beigeordneter